Au-Pair-Beratung
Au-pair - was ist das?
Ein Au-pair-Aufenthalt dauert 6-12 Monate und gibt jungen Menschen Gelegenheit, ihre Sprachkenntnisse zu vertiefen, ein Land, seine Menschen und seine Kultur kennen zu lernen, die Allgemeinbildung zu erweitern, sich persönlich weiterzuentwickeln und somit die beruflichen Chancen zu verbessern.
Au-pair - wo?
- England
- Frankreich
- Spanien
- Italien
- Irland
- französisch – und italienischsprachige Schweiz
- französisch –und flämischsprachiges Belgien
- Schweiz
- Belgien
- USA
- für Ausländerinnen: Deutschland
- weitere Länder auf Anfrage
Au-pair-Beschäftigte - was tun sie?
Sie...
- ...leben in einer Gastamilie
- ...betreuen Kinder
- ...helfen bei der Hausarbeit
- ...besuchen eine Sprachschule
- ...lernen neue Menschen, Lebensweisen und Kulturen kennen
Die Gastfamilie - was bietet sie?
- Unterkunft
- Verpflegung
- Familienanschluss
- Möglichkeit zum Besuch einer Sprachschule
- Taschengeld
- landesübliche Versicherung
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 25 Jahre
- Grundkenntnisse der Sprache des Gastlandes
- hauswirtschaftliche Grundkenntnisse
- Erfahrung im Umgang mit Kindern
- Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
- Bereitschaft, sich auf die Mentalität der Gastfamilie und des Gastlandes einzustellen
IN VIA - Beratung und Vermittlung
In Deutschland gibt es ein Netzwerk von In VIA Au-pair- Beratungs- und – Vermittlungsstellen, die über Au-pair-Aufenthalte informieren und auf den Auslandsaufenthalt vorbereiten. Sie kooperieren im Ausland mit bewährten Partnerorganisationen. IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit e.V. ist ein Fachverband im Deutschen Caritasverband und Mitglied im internationalen Verband ACISJF-IN VIA. In London und Paris sind nach erfolgter Einreise die IN VIA Auslandshäuser Ihre Ansprechpartner.
Fragen und Anmeldungen können auch per E-Mail an invia.karlsruhe@caritas-karlsruhe.de verschickt werden.
Rahmenbedingungen bei IN VIA
IN VIA richtet sich nach den Bestimmungen des „Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung“ vom 24.11.1969, unterzeichnet von der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten des Europarates. Gemäß dem Europäischen Abkommen gehören Au-pairs weder zur Gruppe der Studierenden noch zur Gruppe der Arbeitnehmer. IN VIA versteht Au-pair als interkulturelles Austausch- und Jugendbildungsprogramm.
Das Anmeldeformular und weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage http://www.aupair-invia.caritas.de oder erhalten Sie bei einer unserer IN VIA Au-pair-Beratungs- und Vermittlungsstellen
Kontakt zu IN VIA Karlsruhe

